Das Familienzentrum als städtische Einrichtung bietet auch in diesem Jahr die Möglichkeit Ihr Kind bei der verlässlichen Ferienbetreuung anzumelden.
Wir bitten um Beachtung: Die Ferienbetreuung steht ausschließlich Kindern zur Verfügung, die bereits die Grundschule besuchen. In der Übergangszeit zwischen der Kita-Entlassung und dem offiziellen Schulbeginn besteht leider kein Anspruch auf Betreuung.
Liebe Eltern, bitte beachten Sie Folgendes zur Verpflegung in der diesjährigen Ferienbetreuung: • Aus Haftungsgründen wird es in diesem Jahr kein Mittagessen durch die Einrichtung angeboten • Die Kinder bringen bitte Frühstück und Mittagssnack bzw. Brotzeit selbst mit • Getränke werden zur Verfügung gestellt
Selbstverständlich werden die Mahlzeiten gemeinsam mit den Kindern eingenommen, damit Raum für Austausch und Gemeinschaft bleibt. Vielen Dank
Anmeldung möglich bis 12. Oktober 2026 00:00
Veranstaltungen & AnmeldungWir bitten um Beachtung: Die Ferienbetreuung steht ausschließlich Kindern zur Verfügung, die bereits die Grundschule besuchen. In der Übergangszeit zwischen der Kita-Entlassung und dem offiziellen Schulbeginn besteht kein Anspruch auf Betreuung.
Anmeldung nicht möglich
KontaktBeim „Sommerspaß für Kids“ in den Sommerferien erwartet Euch ein bunter Mix aus spannenden Ausflügen, kreativen Workshops, Sport, Spiel & ganz viel Spaß! Die Veranstaltungen werden rechtzeitig vor den Sommerferien bekanntgegeben.
Mit der Anmeldung stimmt Ihr zu, dass die Stadt Lauda-Königshofen berechtigt ist, Bildaufnahmen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zur Dokumentation im Internet auf www.lauda-koenigshofen.de sowie auf der Facebook-Seite zu veröffentlichen. Gegen diese Zustimmung kann bei der Stadtverwaltung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Bitte schreibt hierzu eine Mail an familienzentrum@lauda-koenigshofen.de. Für alle Teilnehmer an den Veranstaltungen besteht ein Unfallversicherungsschutz. Die Kosten hierfür werden von der Stadtverwaltung getragen. Während der Veranstaltung werden die Teilnehmer im Auftrag des Veranstalters von freiwilligen Helfern und Mitarbeitern betreut. Die Aufsicht erstreckt sich jedoch nur auf die Dauer der einzelnen Programmpunkte. Darüber hinaus obliegt die Aufsichtspflicht selbstverständlich den Eltern. Dies gilt insbesondere für den Weg zum und vom jeweiligen Treffpunkt und Veranstaltungsort.